Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Niederspannungsanlagen“ (TR CU 004/2011)
In Übereinstimmung mit den Technischen Richtlinien TR CU 004/2011 Anlagen, die der Erklärung und der Konformitätsbescheinigung unterliegen, lauten wie folgt:
● Sanitärkeramik und Teile davon, aus Eisen oder Stahl;
● Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit einem Messgerät; Flüssigkeitsaufzüge;
● Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und Ventilatoren; Lüftungs- oder Recyclinghauben mit einem Ventilator, ob mit oder ohne Filter;
● Kühlschränke, Gefrierschränke und andere Kühl- oder Gefriergeräte, elektrische oder andere; Wärmepumpen, ausgenommen Klimageräte der Position 8415;
● Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; filtrierende oder reinigende Maschinen und Apparate für Flüssigkeiten oder Gase;
● Geschirrspülmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Trocknen von Flaschen oder anderen Behältern; Maschinen zum Befüllen, Schließen, Versiegeln oder Etikettieren von Flaschen, Dosen, Schachteln, Beuteln oder anderen Behältnissen; Maschinen zum Verschließen von Flaschen, Gläsern, Schläuchen und ähnlichen Behältern; andere Verpackungsmaschinen (einschließlich Schrumpfverpackungsmaschinen); Maschinen;
● Druckmaschinen zum Drucken mittels Platten, Zylindern und anderen Druckbestandteilen der Position 8442; andere Drucker, Kopiergeräte und Fernkopierer, auch kombiniert; Teile und Zubehör dafür;
● Staubsauger;
● Übertragungsgeräte für Rundfunk oder Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder -wiedergabegerät; Fernsehkameras, Digitalkameras und Videokameraaufnahmegeräte;
● Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen oder zum Herstellen von Verbindungen zu oder in elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Stecker, Fassungen, Lampenfassungen und andere Steckverbinder, Anschlussdosen) für eine Spannung nicht über 1 000 V; Anschlüsse für optische;
● Bretter, Paneele, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Unterbauten, ausgerüstet mit zwei oder mehr Apparaten der Position 8535 oder 8536, zur elektrischen Steuerung oder Verteilung von Elektrizität, einschließlich jener, die Instrumente oder Apparate nach Kapitel 90 enthalten, und numerischer Kontrollgeräte, ausgenommen Schaltgeräte der Position 8517;
● Zeitschalter, mit Armbanduhr- oder Uhrwerk oder mit Synchronmotor;
● Feste, Karneval oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zaubertricks und Scherzartikel.