Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit kosmetischer Mittel“ (TR CU 009/2011)

Gemäß TR CU 009/2011 erfolgt die Zertifizierung der in den Mitgliedstaaten der Zollunion in Umlauf befindlichen Parfümeriewaren und kosmetischer Mittel in den Verbraucherverpackungen.
Auf der Grundlage der Technischen Vorschrift TR CU 009/2011 ist die folgende Anzahl von Produkten, für die diese TR nicht gilt, aufgeführt:
Produkte, die zur Aufnahme, Inhalation, Injektion oder Implantation in den menschlichen Körper bestimmt sind, Tätowiermittel, die mit einer Hautverletzung aufgetragen werden, sowie Produkte zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten.
Die technischen Vorschriften der Zollunion legen die Anforderungen für Produkte und damit verbundene Produktionsprozesse fest, um das Leben und die Gesundheit von Menschen, das Eigentum und den Umweltschutz zu schützen und Handlungen zu verhindern, die den Verbraucher über seinen Zweck und seine Sicherheit irreführen.