Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Maschinen“ (TR CU 010/2011)
Gemäß TR CU 010/2011 erfolgt die Zertifizierung von Maschinen und / oder Geräten, die in einem einzigen Zollgebiet der Zollunion in Umlauf gebracht werden.
Die der Konformitätserklärung unterliegenden Geräte lauten wie folgt:
– Holzbearbeitungsmaschinen für den Heimgebrauch
– Geländefahrzeuge, Schneemobile und Anhänger für diese
– Garagenausrüstung für Kraftfahrzeuge und Anhänger
– Landwirtschaftliche Maschinen
– Landmaschinen für Tierhaltung und Geflügel
– mechanisierte Instrumente, einschließlich elektrischer
– Ausrüstung für die Forstwirtschaft und Holz
– Ausrüstung für Minen
– Bergbaukratzförderer
– Ausrüstung für Bohr- und Brunnenventilatoren für Minen
– Mittel zum Sammeln von Staub und Staubkontrolle
– Sauerstoffkompressoren
– etc.
Geräte, die der Konformitätsbescheinigung unterliegen, sind:
– Turbinen
– Dieselgeneratoren
– Vorrichtungen für Hebevorgänge
– Förderer
– Chemische Ausrüstung, Öl und Gas
– Ausrüstung für die Behandlung von Polymermaterialien
– Pumpenausrüstung (Pumpen, Pumpenaggregate und Anlagen)
– kryogene Ausrüstung, Kompressoren, Kühlung, autogen
– Gasbehandlung
– Ausrüstung für die Metallverarbeitung
– Papiermaschinenausrüstung
– Ausrüstung für geologische Erkundungsbohrungen
– Ausrüstung für flüssiges Ammoniak
– Ausrüstung für die Aufbereitung und Reinigung von Trinkwasser
– Technologische Ausrüstung für die Gießereiindustrie
– Lastwagen
– Fahrräder (außer für Kinder)
– Maschinen für Ausgrabung, Landgewinnung, Entwicklung Wartungsgruben
– Etc.