Technische Verordnung der Zollunion „Zu den Anforderungen an Kraft- und Flugbenzin, Dieselkraftstoff und Schiffskraftstoffe, reaktiven Motorenkraftstoff und Schwarzöl“ (TR CU 013/2011)
TR CU 013/2011 legt Anforderungen fest für:
● Motor- und Flugbenzin
● Diesel- und Schiffskraftstoffe
● Kraftstoffreaktiver Motoren
● schwarzes Öl
Die Maßnahme der TR CU 013/2011 gilt nicht für
● Treibstoff, der gemäß einer staatlichen Verteidigungsordnung geliefert wird
● Treibstoff, der in die Gebiete außerhalb der Zollunion (derzeit Eurasische Wirtschaftsunion) exportiert wird
● in Organisationen gespeicherte Brennstoffe, die die Sicherheit der staatlichen Materialreserven gewährleisten
● Kraftstoff, der für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist