Technische Verordnung der Zollunion „Zur Aufzugssicherheit“ (TR CU 015/2011)
Gemäß TR CU 015/2011 erfolgt die Zertifizierung für Getreide, das als Futter- und Ernährungsprodukt verwendet wird und auf dem Markt der ehemaligen Zollunion (derzeit Eurasische Union) in Verkehr gebracht wird:
Diese technische Regelung der Zollunion gilt nicht für Getreide, das als Saatgut und als Produkt der Getreideverarbeitung verwendet wird.