Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Radfahrzeugen“ (TR CU 018/2011)

Die technische Vorschrift TR CU 018/2011 über die Sicherheit von Radfahrzeugen wurde in erster Linie zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt in EAEU-Ländern sowie zur Verhinderung irreführender Markierungen entwickelt. Die Verordnung schreibt die Anforderungen an die Sicherheit von Kraftfahrzeugen auf Rädern (z. B. Lastkraftwagen und Personenkraftwagen) während des Inverkehrbringens und ihrer Inbetriebnahme im Bereich der Eurasischen Wirtschaftsunion vor.
Zweck der technischen Vorschrift TR CU 018/2011 ist es, ein sozialverträgliches Sicherheitsniveau beim Betrieb von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten und mit den internationalen technischen Normen für Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge in Einklang zu bringen. Die Konformitätsbewertung mit den Anforderungen der technischen Vorschrift TR CU 018/2011 zur Sicherheit von Radfahrzeugen ist eine der Voraussetzungen für einen erfolgreichen Zugang zum russischen und eurasischen Markt.