Technische Verordnung der Zollunion „Zur elektromagnetischen Verträglichkeit von technischen Geräten“ (TR CU 020/2011)

  1. Haushaltsgeräte und Geräte für:
    Die Zubereitung und Lagerung von Lebensmitteln und Kochen;
    Verarbeitung (Reinigung, Bügeln, chemische Reinigung) von Wäsche, Bekleidungsstücken und Schuhwaren;
    Reinigung;
    Hygiene;
    Erhaltung des Klimas im Inneren;
    Haar-, Nagel- und Hautpflege;
    Den Körper erhitzen;
    Vibratoren;
    Sportausrüstung;
    Die Audio- und Videogeräte, der Empfänger von Fernsehen und Radio;
    Netzteile, Batterieladegeräte, Spannungsregler;
    Elektrische Pumpen;
    Lichtanlage;
    elektronische Leistungsschalter;
    elektrische Schweißausrüstung.
    2. Personal Computer.
    3. Computertechnische Geräte:
    Drucker;
    Monitore;
    Scanner;
    unterbrechungsfreie Stromversorgung;
    Multimedia-Projektoren.
    4. Elektrifiziertes Instrument (stationäre und tragbare Stromversorgung).
    5. Elektrische Musikinstrumente