Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Lebensmitteln“ (TR CU 021/2011)
Diese technische Regelung der Zollunion gilt für:
● Lebensmittelprodukte
● Anforderungen im Zusammenhang mit Herstellung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Entsorgung von Lebensmitteln
Diese technische Regelung der Zollunion gilt nicht für
● Lebensmittelerzeugnisse, die von Bürgern zu Hause, auf privaten Bauernhöfen oder von Bürgern in Gartenarbeit, Gartenbau und Viehzucht hergestellt werden
● Anforderungen im Zusammenhang mit Herstellung, Lagerung, Transport, Vermarktung und Entsorgung von Lebensmitteln, die nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht zum Inverkehrbringen auf dem Gebiet der Zollunion bestimmt sind (derzeit Eurasische Wirtschaftsunion)
● den Anbau von Feldfrüchten und Kultivierung von Wildtieren