Technische Verordnung der Zollunion „Zur Kennzeichnung von Lebensmitteln“ (TR CU 022/2011)
Vor der Einführung von Etiketten für Lebensmittel auf dem Markt sollte der Hersteller / Vertreter:
● die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Technischen Vorschrift TR CU 022/2011 einhalten
● Verfahren zur Konformitätsbewertung anwenden
● ein Zertifikat / eine Konformitätserklärung beschaffen und sicherstellen, dass diese in den Produkten enthalten ist
● sicherstellen, dass Produkte das EAC-Zeichen tragen
In der Praxis sollten alle Produkte, die nach der Zollabfertigung auf den Märkten der Zollunion (Verkaufsstellen und Kommissionierstellen) ankommen, Originale/beglaubigte Kopien von den Zertifikaten/Konformitätserklärungen enthalten.