Technische Verordnung der Zollunion „Zu Saftprodukten aus Obst und Gemüse“ (TR CU 023/2011)

 Vor der Vermarktung von Saftprodukten aus Obst und Gemüse sollte der Hersteller / Vertreter:

● die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Technischen Vorschrift TR CU 022/2011 einhalten
● Verfahren zur Konformitätsbewertung anwenden
● ein Zertifikat / eine Konformitätserklärung beschaffen und sicherstellen, dass diese in den Produkten enthalten ist
In der Praxis sollten alle Produkte, die nach der Zollabfertigung auf den Märkten der Zollunion (Verkaufsstellen und Kommissionierstellen) ankommen, Originale/beglaubigte Kopien von den Zertifikaten/Konformitätserklärungen enthalten.