Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Öl und Fettprodukten“ (TR CU 024/2011)

Die TR CU 024/2011 legt Anforderungen für Nahrungsmittel und nicht-nahrhafte Produkte fest.
Nahrungsmittelprodukte:
● Pflanzenöle und ihre Fraktionen
● raffinierte desodorierte Öle (Fette)
● Margarine
● Fette besonderer Anwendung, z. B. für die Herstellung von Süßwaren und zum Backen von Brot
● Milchfettersatz
● Kakaobutteräquivalente
● auf Pflanzenöl basierte Saucen und Cremes
● Mayonnaise und ihre Saucen
● destilliertes Glycerin
Nicht-Nahrungsmittelprodukte:
● rohes natürliches Glycerin
● Waschseife
Die Anforderungen der TR CU 024/2011 gelten nicht für:
● Öl- und Fettprodukte infolge nicht industrieller Produktion mit Ausnahme von Pflanzenöl
● nicht-nahrhafte Öl- und Fettprodukte mit Ausnahme von natürlichem Rohglycerin und Waschseife