Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Explosivstoffen und Produkten auf ihrer Grundlage“ (TR CU 028/2011)
Diese technische Regelung der Zollunion (derzeit Eurasische Wirtschaftsunion) gilt für:
1. Sprengstoffe und Produkte auf ihrer Grundlage, deren Explosionsenergie für industrielle Zwecke genutzt wird
2. Emulsionen und Oxidationsmittelmatrizen auf der Basis von Ammoniumnitrat, die entwickelt wurden, um Wasseremulsions- und Wasserheliumsprengstoffe zu erhalten
Diese technische Vorschrift gilt nicht für:
1. Sprengstoffe und Produkte auf ihrer Grundlage, die als militärische Produkte gelten
2. pyrotechnische Produkte