Technische Verordnung der Zollunion „Zu den Sicherheitsanforderungen an Lebensmittelzusatzstoffe, Geschmacksstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe“ (TR CU 029/2011)
TR CU 029/2012 legt Anforderungen für Folgendes fest:
● Lebensmittelzusatzstoffe, komplexe Lebensmittelzusatzstoffe
● Geschmacksstoffe
● technologische Ergänzungen
● Lebensmittelprodukte, die Lebensmittelzusatzstoffe, Geschmacksstoffe usw. enthalten
● Produktion (Herstellung), Lagerung, Transport, Durchführung und Entsorgung von Lebensmittelzusatzstoffen, Geschmacksstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen