Technische Verordnung der Zollunion „Zu land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und deren Anhängern“ (TR CU 031/2012)

TR CU 031/2012 legt Anforderungen fest für:
● hergestellte oder importierte Radtraktoren und Raupen für die Land- und Forstwirtschaft sowie deren Anhänger. Nur Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km / h unterliegen der Konformitätsbewertung gemäß TR CU 031/2012
● hergestellte oder importierte Komponenten für Zugmaschinen und ihre Anhänger, die sich auf ihre Sicherheit auswirken, wie:
o Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (Hintergrundbeleuchtung, Beleuchtung der Rückwärtsbewegung, Bremssignale, Blinker, weitreichende Scheinwerfer, Dimmer, Antifog-Leuchten, Rück-Antifog-Leuchten, Standlicht, Leuchten für die Beleuchtung des Rückennummernschilds)
o lichtreflektierende Geräte
o Rückspiegel
o Audio-Signalgeräte
o Gläser
o Sicherheitsgurte
o Geschwindigkeitsbegrenzer
o Geschwindigkeitsmesser
o mechanische Zugmittelkupplungen
o Reifen
o Motoren
o Sitze
o Kabinen