Technische Verordnung der Zollunion „Zur Sicherheit von Milch und Milcherzeugnissen“ (TR CU 033/2013)

Diese technische Regelung der Zollunion gilt für:
● Rohmilch, fettfreie Milch, Sahne
● Milchprodukte und Milchelemente, milchhaltige Produkte, nach der Milchverarbeitung zurückgebliebene Nebenprodukte, Milchprodukte für Kinder
● Milchmischungen
● Mischungen von Pulver fermentierter Milch
● Getränke auf Milchbasis, einschließlich Pulvergetränke
● Breie auf Milchbasis
● Herstellung, Lagerung, Transport, Marketing und Entsorgung von Milch und Milchprodukten
● Funktionselemente, die für die Herstellung von Milchverarbeitungsprodukten notwendig sind
Diese technische Regelung der Zollunion gilt nicht für
● Milch- und Molkereiprodukte, die für die Anwendung in der spezialisierten Ernährung bestimmt sind, ausgenommen Milch und Milchprodukte für Kinder
● kulinarische und Konditoreiprodukte, Nahrungsergänzungsmittel und biologisch aktive Nahrungsergänzungsmittel, Medizin, Tierfutter, nicht-nahrhafte Produkte auf Milchbasis
● Milch und Milchprodukte, die zu Hause oder in privaten Haushalten hergestellt und für den privaten Gebrauch bestimmt sind, sowie Herstellungs-, Lagerungs-, Transport-, Marketing- und Entsorgungsprozesse solcher Produkte