Technische Vorschriften der Zollunion „Zur Sicherheit des Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrs“ (TR CU 002/2011)
In Übereinstimmung mit den Technischen Richtlinien TR CU 002/2011 wird die Zertifizierung des Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverkehrs durchgeführt. Gegenstand der technischen Regelung dieser technischen Vorschrift der CU ist der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr, der Folgendes umfasst: a) neu entwickelt (modernisiert) hergestelltes Hochgeschwindigkeitsbahnmaterial und seine für den Verkehr auf öffentlichen Gleisen hergestellten Bauteile von 1520 mm Spurweite im Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Zollunion mit Geschwindigkeiten von mehr als 200 km / h. b) die Infrastruktur des Hochgeschwindigkeits-Eisenbahnverkehrs, die Folgendes umfasst: Teilsysteme der Hochgeschwindigkeits-Eisenbahninfrastruktur wie Eisenbahn, Eisenbahnstrom, Eisenbahnautomatisierung und -automatisierung, Eisenbahn-Telekommunikation sowie Bahnhofsgebäude, -einrichtungen und -geräte; Komponenten von Teilsystemen und Elemente von Komponenten von Teilsystemen der Hochgeschwindigkeitsbahnverkehrsinfrastruktur.