Technische Vorschriften der Zollunion „Zur Sicherheit von Eisenbahnfahrzeugen“ (TR CU 001/2011)

  Die Zertifizierung des neu entwickelten (modernisierten), gefertigten Eisenbahnrollmaterials und seiner Komponenten, die auf dem Gebiet der Zollunion mit Geschwindigkeitsbegrenzung für den Einsatz auf gemeinsamen und nicht gemeinsamen Eisenbahngleisen mit einer Spurweite von 1520 mm in Verkehr gebracht werden bis zu 200 km / h inklusive, erfolgt gemäß TR CU 001/2011.
Zum rollenden Material gehören: 1) Lokomotiven; 2) mehrere Einheiten ihrer Wagen; 3) Personenwagen mit Lokomotivenzugkraft (im Folgenden: Personenkraftwagen); 4) Güterwagen; 5) Spezialfahrzeuge.
Die Anforderungen dieser technischen Vorschrift der CU gelten für die Objekte der technischen Vorschrift gemäß der Liste nach Anlage Nr. 1.
Die Anforderungen dieser technischen Vorschrift des Fahrzeugs sind für die Konstruktion und Herstellung von Schienenfahrzeugen und derer Komponenten sowie für die Bewertung der Konformität von Produkten verbindlich.
Diese technische Vorschrift des TS gilt nicht für das rollende Material des technologischen Eisenbahnverkehrs von Organisationen, das für den Personen- und Güterverkehr auf dem Gebiet der Organisationen bestimmt ist und für den Eigenbedarf von Organisationen erste Operationen mit rollendem Material durchführt.
Die Anforderungen an den Betrieb des rollenden Materials im Hinblick auf die Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind in den Rechtsvorschriften für den Eisenbahnverkehr der Mitgliedstaaten der Zollunion festgelegt. 3.
Diese technische Verordnung der Zollunion legt Anforderungen an Schienenfahrzeuge und deren Komponenten fest, um Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen zu schützen, und um Handlungen zu verhindern, die die Verbraucher (Nutzer) in Bezug auf ihren Zweck und ihre Sicherheit irreführen.